Einsatzarten | PO Wassersuche |
|
PO Wassersuche SHS Freiburg
Für die Zulassung zur Wassersuchprüfung besteht ein Mindestzulassungsalter für den Hund von 14 Monaten und für den Hundeführer von 18 Jahren. Vorraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Eignungsprüfung. Eine Wiederholung der Prüfung ist möglich, jedoch besteht eine Sperrzeit von einem Monat.
Die Prüfung muss von 2 unabhängigen Prüfern abgenommen werden. Als 1. Prüfer zugelassen werden können,
- Ausbilder anderer, in der Wassersuche erfahrener Hundestaffeln - Erfahrene Rettungs-, bzw. Bergungstaucher - Angehörige der Polizei, des THW oder anderen Behörden
Als 2. Prüfer zugelassen werden können,
- Personen, welche als 1. Prüfer fungieren können - Personen, welche durch ihre Kompetenz vom 1. Prüfer anerkannt werden
Das Prüfungsergebnis ist nicht anfechtbar.
Es werden Hund und Hundeführer geprüft, besteht einer von beiden nicht, gilt die Prüfung als nicht bestanden, gilt das Team als nicht Einsatzfähig.
Hundeführer die den Prüfungsstress nicht kompensieren können oder die den Stress an ihrem Hund abreagieren, können die Prüfung nicht bestehen. Die Bewältigung der Gesamtaufgabe ist beim Hundeführer besonders zu bewerten.
Theoretischer Teil Der HF hat, um an einer Prüfung teilzunehmen, einen Theorietest mit mindestens 75% richtigen Antworten zu bestehen. Geprüft wird in den Bereichen
- Leichenkunde - Einsatztaktik Wassersuche - Gps - Tauchereinsatz
Praktischer Teil Vorbereitung Vor der Prüfung wird die Suchfläche, die Suchzeit ( mind. 30 min ) und der Anzeigeradius durch die Prüfer festgelegt. Folgende Faktoren sind zu berücksichtigen
- Wetterlage - Art des Gewässers ( fließend oder stehend ) - Art der Suche ( Ufersuche oder vom Boot aus ) - Art des Bootes - Strömung - Gewässertiefe
Das Suchgebiet muss mit einem Leichengeruchsobjekt in mindestens 10 Metern Tiefe ( Ausnahme Ufersuche ) vorbereitet werden. Die Mindestliegezeit beträgt bei 10m Tiefe - 30 min 15 m Tiefe – 45 min Ab 20m Tiefe – 60 min
Das Leichengeruchsobjekt darf nicht sichtbar sein und nicht mit Bojen auf der Wasseroberfläche gekennzeichnet sein. Zur Kennzeichnung ist nur das Markieren mit dem GPS zulässig.
Praktischer Teil Durchführung Die Einsatztaktik wird von dem Prüfling auf Grund der Befragung festgelegt. Der Prüfer muss eine fiktive Einsatzsituation vorbereiten, der Geruchsträger muss dementsprechend versenkt werden.
Der Hundeführer hat nach der Befragung seine voraussichtliche Einsatztaktik mitzuteilen und zu begründen. Ein Wechsel der Einsatztaktik ist jederzeit zulässig, muss jedoch dem Prüfer gegenüber begründet werden. Die Suche sollte in der Regel eine Suche vom Boot aus sein. In Ausnahmefällen kann auch eine Ufersuche stattfinden.
Der Hund hat ohne Kommando das Leichengeruchsobjekt anzuzeigen. Sämtliche Anzeigearten sind zulässig.
Dem Hundführer steht die volle Suchzeit zur Verfügung, den Liegepunkt zu erarbeiten, anschließend stehen dem Hundeführer 15 min zu, den Liegepunkt als GPS Koordinate dem Prüfer bekannt zu geben. Dem Hundeführer sollte, wenn möglich, hierfür ein Computer mit geeignetem Kartenprogramm zur Verfügung stehen.
Die Toleranz bei Benennen des Liegepunktes, wird vor der Prüfung bekannt gegeben, und ist von Tiefe, Strömung und Wind abhängig.
Die Einsatzfähigkeit ist gegeben, wenn der Hund innerhalb der vorgegebenen Zeit, das Leichengeruchsobjekt angezeigt hat und der Hundeführer den Liegepunkt, innerhalb der vorgegebenen Toleranz, benennen kann.
Ein Hund kann nicht als Einsatzfähig gelten, wenn er
- nicht innerhalb der Zeit das Leichengeruchsobjekt anzeigt - einen Helfer im Boot aggressiv bedrängt - das Boot verlässt - nicht selbstständig sucht - zu stark auf Ablenkung reagiert
Läufige Hündinnen sind zur Wassersuchprüfung zugelassen, müssen jedoch als letztes Prüfungsteam geprüft werden.
Der Hundeführer hat nach Abschluss der Prüfung, einen Einsatzbericht zu erstellen. Dieser ist nicht prüfungsrelevant. Er dient ausschließlich der Dokumentation der Prüfung.
Das Prüfungsergebnis ist dem Hundeführer nach der Prüfung bekannt zugeben, auf Wunsch sind Erläuterungen hierzu zu geben.
Alle Rechte dieser PO liegen bei der SHS Freiburg e.V. Verwendung nur mit Genemigung der SHS Freiburg e.V.
Freiburg, 01.01.2008
|
| weiter > |
|---|
